US-Botschaften und Konsulate nehmen eingeschränkte Visaservices wieder auf

US-Botschaften und Konsulate nehmen eingeschränkte Visaservices wieder auf

Das US-Außenministerium hat zum 15. Juli die schrittweise Öffnung der Konsulate für Visumsantragsteller angekündigt. Ab sofort können in einzelnen Vertretungen weltweit, wieder Termine für Visumsinterviews vereinbart werden.

Die Entscheidung, wann die einzelnen Konsulate und Botschaften wiedereröffnen, wird dabei Schritt für Schritt und in Abhängigkeit der Lage im jeweiligen Land erfolgen. Dabei sollen Faktoren wie die medizinische Infrastruktur, lokale Fallzahlen, Notfallkapazitäten und geltende Ausgangssperren berücksichtigt werden.Vor allem in Mitteleuropa, wo die Fallzahlen zuletzt deutlich sanken, haben bereits zahlreiche Konsulate und Botschaften den Betrieb wieder aufgenommen. Das weltgrößte US-Konsulat in Frankfurt hat am 20. Juli mit der Vergabe von Visa-Interviewterminen begonnen. Die Botschaft in Wien wird bis Monatsende folgen.

Um die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern der konsularischen Vertretungen zu gewährleisten, wird die Zahl der verfügbaren Visa Interviews zunächst reduziert. Deswegen und wegen des erhöhten Andrangs wird es also während der Wiedereröffnungsphase zu längeren Wartezeiten für Visa Interviewtermine kommen.

Einreisebeschränkungen bleiben weitestgehend bestehen

Nach wie vor werden bis auf weiteres keine L, J und H-1B Visa ausgestellt. Touristenvisa (B1/2) und Investoren- bzw. Handelsvisa (E1/2) werden nach wie vor vergeben und dementsprechend auch bearbeitet, wenn auch mit Verzögerungen.

Zudem existieren nach wie vor Einreiseverbote für Reisende die direkt aus dem Schengen-Raum, Großbritannien, Irland, Brasilien, dem Iran und China kommen. Hierbei ist nicht die Staatsbürgerschaft maßgeblich, sondern lediglich der Aufenthaltsort vor der Einreise in die USA. Die Einreisebeschränkungen gelten sowohl für Reisende mit ESTA als auch mit US-Visum. Ausgenommen sind US-Staatsbürger und Inhaber einer Green Card.

Laut der Website des US-Konsulats in Frankfurt, sind jedoch in Einzelfällen auch Ausnahmen, sogenannte National Interest Exemptions (NIE), möglich.  Im Rahmen dieser Regelungen ist für bestimme Visumsinhaber, darunter Studenten, medizinisches Personal, Wissenschaftler und auch Investoren und Führungskräfte unter Umständen eine Einreise möglich.

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