EINREISE IN DIE USA MIT EINER NATIONAL INTEREST EXCEPTION

Update:
Ab dem 8.11.2021 wird eine NIE nicht mehr benötigt. Die Einreise ist dann möglich, allerdings muss eine vollständige Corona-Impfung nachgewiesen werden. Siehe dazu auch unseren Artikel.

 

Bereits seit März 2020 gilt eine Einreisesperre für Reisende, die sich vor Ihrer geplanten Einreise in die USA 14 Tage in Risikogebieten, darunter die Schengen-Staaten, China, der Iran, Irland, Großbritannien, Brasilien und Südafrika, aufgehalten haben.

Eine Einreise aus Europa ist somit nur über mindestens 14-tägige Zwischenstopps in vermeintlich sicheren Drittländern möglich, die mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sind und oftmals auch keine Einreisegarantie bieten.

Die US-Behörden erteilen jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen für einige Personengruppen, die im Rahmen einer National Interest Exception (kurz NIE) auf direktem Wege in die USA einreisen können.

Seit Einführung der NIE im letzten Jahr, haben die Behörden immer wieder die Kriterien angepasst. Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, wer sich aktuell für ein NIE qualifiziert und wie wir bei der Beantragung unterstützen können.

Wer kommt aktuell für ein NIE in Frage? (Stand: Juli 2021)

Generell können NIEs von Personen beantragt haben, die über ein gültiges ESTA oder ein US-Visum verfügen, bzw. gerade dabei sind einen Visumsantrag zu stellen.

Aktuell sind Anträge von folgenden Personengruppen möglich:

 

Führungs und Fachkräfte, deren Anwesenheit notwendig ist um kritische Infrastruktur in den USA aufrechtzuerhalten oder zu leiten (“vital support or executive direction of U.S. critical infrastructure”)

Die US-Behörden haben hierzu 16 kritische Sektoren definiert, darunter Pharma und Medizin, Energieversorgung, kritische Fertigung etc. Eine detaillierte Liste finden Sie hier.

Beispiele:

  • Ein ausländischer Monteur, der ein Fördersystem im Logistikzentrum eines US-Kunden installieren muss (Sektor: Transportation Systems)
  • Ein Ingenieur eines deutschen Automobilzulieferers, der in die USA reisen muss um am dortigen Standort Qualitätskontrollen durchzuführen und vor Ort Abläufe zu optimieren (Sektor: Critical Manufacturing)
  • Ein ausländischer Investor, der in den USA bereits ein Restaurant betreibt und von einem Aufenhalt in Deutschland in die USA zurückkehren will. (Sektor: Food and Agriculture)

Führungs und Fachräfte, die signifikate wirtschaftliche Aktivitäten in den Vereinigten Staaten unterstützen oder leiten (“vital support or executive direction for significant economic activity in the United States”)

Beispiele:

  • Ein ausländischer Geschäftsführer einer US-(Tochter)-Firma, die ein signifikantes Investment in den USA getätigt und dort eine größere Anzahl an Jobs geschaffen hat.
  • Ein Investor der im Begriff ist, eine US-Firma zu kaufen (signifikante Investition) und zur Due Dilligence und zum Closing persönlich in den USA erscheinen muss

Private Einreisen, zum Beispiel aus familiären oder touristischen Gründen, qualifizieren i.d.R. nicht für ein NIE. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Beispiele:

  • Dringend notwendige medizinische Behandlungen, die nur in den USA durchgefüht werden können
  • Todesfälle/Beerdigungen im engsten Verwandtenkreis
  • Pflegebedürftigkeit eines nahen Verwandten
  • Begleitung eines engen Familienmitglieds, das eine NIE aus o.g. Gründen ausgestellt bekommen hat bzw. keine NIE benötigt.

Weitere mögliche Kategorien

  • u.a. Studenten, Au-Pairs, Wissenschaftler, Personen die der nationalen Sicherheit dienen, Journalisten, Piloten/Crew

 

ALTON kann Sie bei der Beantragung des NIE unterstützen

ALTON hat in den vergangenen Monaten bereits erfolgreich für zahlreiche Kunden aus den verschiedensten Branchen mit ESTA, B-Visum und E-Visum eine National Interest Exception beantragt und genehmigt bekommen.

Für Reisende, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und bereits ein Visum oder einen gültigen ESTA Antrag besitzen, können wir den Antrag beim zuständigen Konsulat einreichen. Wir verfassen hierzu ein Begründungsschreiben, in dem wir auf die jeweilige Situation des Kunden eingehen und darlegen, warum eine Einreise in den USA aktuell notwendig ist. Bei Bedarf reichen wir weitere „Supporting Documents“, wie z.B. Einladungsschreiben von Kunden, mit ein.

Die Anträge werden dann in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen bewilligt. Wird ein Visum gerade beantragt, kann das NIE im Rahmen des Antragsprozesses mitbeantragt werden und wird dann zusammen mit dem Visum ausgestellt.

Seit dem 5.7.2021 werden NIEs mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt und berechtigen zur wiederholten Einreise (Multiple Entries). Dies gilt auch rückwirkend für Personen, die in den vorangegangen 12 Monaten bereits eine NIE ausgestellt bekommen haben. Diese benötigen ab sofort keine erneute Einreisegenehmigung für Reisen in die USA.

Die maximal mögliche Aufenthaltsdauer in den USA ist durch das NIE nicht reglementiert und wird bei der Einreise, basierend auf dem Visum bzw. ESTA, festgesetzt.

Sollte ein NIE abgelehnt werden, hat dies keine negativen Auswirkungen auf spätere Einreisen mit ESTA oder Visumsanträge. Es wird lediglich entschieden, dass eine direkte Einreise nach den aktuell geltenden Bestimmungen nicht möglich ist.

Was ist weiterhin zu beachten?

Zusätzlich zu einer gültigen Einreisegenehmigung müssen USA-Reisende seit dem 26.Januar 2021 auch einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Ein entsprechendes Testergebnis muss der Fluglinie VOR dem Check-In in schriftlicher Form (auf Papier oder elektronisch) vorgelegt werden. Dokumentiert sein müssen darin Informationen zur Person, das Testdatum und die Art von Test. Akzeptabel sind sogenannte NAAT-Tests (PCR) oder Antigen-Tests, die nicht älter als 3 Tage sein dürfen. Personen, die bereits an Corona erkrankt waren, müssen einen ärztlichen Befund über eine überstandene Infektion vorlegen, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Darüber hinaus müssen sich Einreisende an alle evtl. lokal in den USA geltenden Quarantänebestimmungen halten. In Staaten wie Kalifornien oder New York ist es beispielsweise verpflichtend, sich nach Einreise einige Tage in Quarantäne zu begeben, auch mit negativem Corona-Test. Daher ist es wichtig sich vor Reiseantritt mit den jeweiligen Vorschriften vertraut zu machen und Reisepläne gegebenenfalls anzupassen.

Wollen Sie herausfinden, ob eine National Interest Exception für Sie in Frage kommt?
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs eruieren wir gerne Ihre Möglichkeiten und erklären die weiteren Schritte.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Close