Sales Tax Updates 2019 – Wie geht es weiter mit der US Umsatzsteuer

Neue FBA-Lagerstaaten 2018/2019 +++ Weiterhin keine bundesstaatenübergreifende Regelung zum Thema Sales Tax im E-Commerce-Bereich +++ Gesetzgeber versuchen “weiße Flecken” auf der Sales Tax Landkarte zu schließen +++ Compliance der teilnehmenden Händler soll gewährleistet werden.

 

Neue FBA Lagerstaaten

Amazon hat 2018 weitere Fulfillment-Center in den US-Bundesstaaten North Carolina, Oregon, Colorado, Utah und New York eröffnet. Die Zahl der Staaten mit FBA-Lager stieg somit auf 30. In 26 dieser Staaten löst Lagerware eine Sales Tax Pflicht aus. Die Staaten Oregon, New Hampshire und Delaware haben keine Sales Tax. In New York existiert eine Ausnahmeregelung. Dort löst FBA-Lagerware keinen Nexus aus. Für 2019 ist die Eröffnung weiterer Lager in Alabama, Missouri und Oklahoma geplant.

Economic Nexus

Bislang wurde ein Sales Tax Nexus durch eine physische Präsenz in einem Bundesstaat ausgelöst, primär durch einen Standort, ein Lager oder Vertriebsmitarbeiter. Solch eine Präsenz liegt bekanntlich auch dann vor, wenn Online-Händler ihre Waren in Amazon Fulfillment-Centern  lagern.

Im Juni 2018 entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Nexus auch ohne jegliche physische Präsenz in einem Bundesstaat ausgelöst werden kann (South Dakota vs. Wayfair, Inc.). Das Gericht widersprach damit einem anders lautenden Urteil aus dem  Jahr 1992 (Quill Corp. vs. North Dakota), einer Zeit in der Online-Handel eigentlich noch überhaupt kein Thema war: Das damalige Urteil betraf vielmehr einen Katalogversandhändler für Bürobedarf.

Ein Sales Tax Nexus in einem Bundesstaat kann nun bereits entstehen, wenn ein Händler dort durch Verkäufe eine signifikante ökonomische Präsenz generiert. Überschreitet der Händler gewisse Um- satz- und/oder Transaktionsschwellen in dem jeweiligen Bundesstaat, entsteht dadurch eine Sales Tax Pflicht. Sogar ein Amazon-Händler der direkt von Deutschland aus in die USA verschickt, kann   so steuerpflichtig werden, auch ohne ein einziges  in den USA gelagertes  Produkt.

In den vergangenen Monaten haben knapp 30 Staaten entsprechende Gesetze verabschiedet, die größtenteils bereits in Kraft getreten sind, oder im laufenden Jahr 2019 in Kraft treten werden. In einigen Staaten, z.B. Ohio und Tennessee laufen aktuell Gerichtsprozesse, die dort die Umsetzung des Economic Nexus vorerst noch verzögern.

Marketplace Collection

Eine Reihe von Bundesstaaten gehen mittlerweile eigene Wege, um die Sales Tax-Compliance von Online-Händlern zu garantieren. Diese Staaten verabschiedeten sogenannte Marketplace Facilitator Gesetze, durch die sich die Pflicht zur Erhebung und Abführung der Sales Tax von den Online-Händ- lern zu den Verkaufs-Plattformen verschiebt. Es ist zu erwarten, dass 2019 weitere Bundesstaaten die- sem Beispiel folgen werden.

In den Bundesstaaten Pennsylvania, Washington, New Jersey, Connecticut, Oklahoma, Iowa,  Ala- bama und Minnesota hat  Amazon diese  Vorgaben bereits umgesetzt. Unabhängig davon, ob sich ein Händler in diesen  Bundesstaaten  für Sales  Tax registriert hat oder nicht, erhebt  Amazon  für die Verkäufe des Händlers Sales Tax und führt diese auch direkt an den jeweiligen Bundesstaat ab. Diese Entwicklung stellt eine enorme Erleichterung für Verkäufer dar, die ausschließlich über Amazon ver- kaufen. Bei Verkäufen über andere Online-Plattformen oder einen eigenen Webshop obliegt die Sales Tax Abwicklung noch dem Verkäufer. Weitere Plattformen, werden die Maketplace Facilitator Gesetze voraussichtlich im Laufe des Jahres umsetzen.

Es lohnt sich also, in Sachen Sales Tax auf dem Laufenden zu bleiben, abonnieren Sie unseren USA-Newsletter, um stets über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein.

ALTON bietet umfangreiche Sales Tax Services an. Dabei ist es unerheblich mit welcher Aufstellung in den USA verkauft wird. ALTON betreut sowohl US-Gesellschaften, EU-Gesellschaften oder auch Einzelunternehmer, die in den USA tätig sind. ALTON ist Amazon Solution Provider und ist mit der Amazon Thematik bestens vertraut.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, schreiben Sie uns eine Mail an SalesTax@alton.de oder rufen Sie an unter 0611/945850-0 und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne bei der weiteren Vorgehensweise in allen Bundesstaaten und bieten kostenfreie halbstündige Telefonate an.

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