Neue Hürden für Fachkräfte – US-Regierung führt 100.000-Dollar-Gebühr für H1B-Visa ein

Neue Hürden für Fachkräfte - US-Regierung führt 100.000-Dollar-Gebühr für H1B-Visa ein

Am 21. September 2025 ist in den USA eine weitreichende Regelung in Kraft getreten, die für viel Aufsehen sorgt: Für das H1B-Visum für hochqualifizierte Fachkräfte wird künftig eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100.000 US-Dollar fällig.

Die Maßnahme wurde von der Regierung unter Präsident Trump eingeführt und betrifft vor allem internationale Arbeitskräfte in der Technologiebranche, aber auch in Bereichen wie Gesundheitswesen und Ingenieurwesen.

Was ist das H1B-Visum?

Das sogenannte H1B-Visum ermöglicht es US-Unternehmen, besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland für eine befristete Zeit einzustellen. Es wird jährlich rund 85.000 Mal vergeben und ist besonders in der Technologiebranche weit verbreitet, da viele Firmen – etwa im Silicon Valley – auf Fachkräfte aus aller Welt angewiesen sind. In den letzten Jahren entfielen über 80% der H1B-Visa auf Arbeitskräfte aus Indien und China, die überwiegend von Großkonzerne wie Amazon, Google, Meta etc. angestellt wurden.

Die neue Regelung im Überblick

Die Verordnung der US-Regierung sieht vor, dass bei der erstmaligen Beantragung eines solchen Fachkräftevisums eine zusätzliche Gebühr von 100.000 US-Dollar fällig wird. Laut offizieller Begründung soll damit der Schutz einheimischer Arbeitskräfte gestärkt werden. Kritiker sprechen jedoch von einer gezielten Abschreckung internationaler Talente.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Nur neue Anträge für ein H1B-Visum sind betroffen, nicht jedoch bestehende Visa oder Verlängerungen.
  • Die Gebühr muss vom Arbeitgeber übernommen werden. In der Praxis dürfte das dazu führen, dass viele Firmen auf internationale Bewerber verzichten.
  • Die Regelung gilt seit dem 21. September 2025

Weitere Informationen zu den neuen Regeln finden Sie hier: https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/restriction-on-entry-of-certain-nonimmigrant-workers.html

Gibt es Ausnahmen?

Die neue Verordnung sieht eine Ausnahmeregelung für Tätigkeiten im nationalen Interesse vor, also für besonders relevante Branchen oder Berufe. Allerdings gibt es bislang keine klare Definition, welche Bereiche darunterfallen und wie Unternehmen eine solche Ausnahme beantragen können.

Drohender Fachkräftemangel in Schlüsselbranchen

Viele Experten befürchten, dass die Maßnahme einen abschreckenden Effekt auf internationale Talente haben wird. Unternehmen in der IT- und Tech-Branche sowie im Gesundheitswesen könnten es künftig deutlich schwerer haben, qualifiziertes Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Auch Start-ups oder kleine Unternehmen dürften die hohen Kosten nur schwer stemmen können.

Welcher Alternativen gibt es?

Angesichts der hohen Hürden beim H1B-Visum rücken alternative Visa-Kategorien zunehmend in den Fokus. Besonders relevant sind dabei das Investoren- und Handelsvisum (E-Visum) sowie das firmeninterne Transfer-Visum (L-Visum). Beide Visa kommen hierbei sowohl für Startups, kleine und mittelständische Unternehmen als auch für große Konzerne infrage, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Gegensatz zum H1B-Visum gibt es bei beiden Visaarten aktuell weder jährliche Obergrenzen noch strengere Auflagen oder hohe zusätzliche Gebühren. Da die Visa primär für ausländische Unternehmen gedacht sind, die in den USA Standorte aufbauen, Personal beschäftigen und Investitionen tätigen –  also genau das tun, was sich die Trump-Regierung wünscht – sind ähnliche Einschränkungen oder Hürden wie beim H1B-Visum derzeit nicht zu erwarten.

Bei Fragen zu E- und L-Visa, aber auch zu anderen Themen rund um Visum oder Einreise stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

ALTON ist eine Unternehmensberatung an der Schnittstelle zwischen Deutschland und den USA. Das ALTON Team unterstützt Unternehmen beim Start in den USA. Neben administrativen, rechtlichen und steuerlichen Fragen spielt dabei auch das Thema Visum oftmals eine gewichtige Rolle.

 

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