Was bedeuten die Marketplace Facilitator Gesetze in den USA für Online Händler?

Was bedeuten die Marketplace Facilitator Gesetze in den USA für Online Händler?

Seit 2018 haben immer mehr US-Staaten sogenannte Marketplace Facilitator Gesetze verabschiedet, die die Pflicht zur Erhebung und Abführung der US-Umsatzsteuer von den Online Händlern zu den Marktplätzen (Marketplace Faciltators), wie z.B. Amazon, Ebay, Etsy oder Walmart verschieben.

In vielen Staaten haben die Online-Marktplätze die neuen Gesetze bereits entsprechend umgesetzt. Amazon erhebt aktuell z.B. in 34 Staaten auf alle Verkäufe von Marketplace-Händlern Sales Tax und führt diese ab, weitere Staaten kommen 2020 hinzu. Andere Marketplace Facilitator, wie Ebay und Walmart hinken bei der Umsetzung noch hinterher, aber auch hier steigt die Zahl der Staaten.

Die gute Nachricht für Händler ist zunächst, dass in diesen Staaten keine (weiteren) Steuerschulden entstehen, auch wenn der Händler dort nicht registriert ist. Dies gilt natürlich nur für Verkäufe über den Marketplace Facilitator, der dann die steuerliche Abwicklung übernimmt. Verkauft ein Händler z.B. parallel über seinen eigenen Webshop, obliegt die Umsatzsteuerabwicklung für die Verkäufe über diesen Kanal nach wie vor ihm selbst.

Auch bereits angehäufte Steuerschulden lösen sich natürlich nicht in Luft auf, es kommen lediglich keine weiteren hinzu. Für viele Händler wäre also jetzt ein sinnvoller Zeitpunkt, um mit bestehenden Steuerschulden aufzuräumen. Schließlich werden die Staaten in Zukunft von den Plattformen sämtliche Verkäuferdaten und -umsätze im Rahmen der Steuerabwicklung erhalten und somit alle Informationen haben, um Steuerprüfungen (Audits) durchzuführen und eventuelle steuerliche Altlasten aufzudecken.

So schnell die Marketplace Facilitator Gesetze beschlossen und umgesetzt wurden, so viele Unklarheiten bestehen nach wie vor. Fraglich ist vor allem, ob Händler weiterhin verpflichtet sind, sich in den Marketplace Staaten zu registrieren und Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, obwohl die Plattformen sich um die Sales Tax kümmern.

Auch wenn die meisten Händler gerne eine andere Antwort hören würden, ist die Gesetzeslage in den meisten Staaten diesbezüglich relativ klar:

Ein Händler, selbst wenn er nur über Marketplace Facilitator verkauft, muss nach wie vor registriert sein und Meldungen abgeben, wenn:

  • durch eine physische Präsenz (z.B. Amazon FBA-Lagerware) ein Nexus ausgelöst wird.
  • durch Überschreiten der Lieferschwellen ein sogenannter Economic Nexus ausgelöst wird.
  • Verkäufe über andere Plattformen vorliegen (z.B. eigener Shop)

Wie immer beim Thema Sales Tax ist also der Nexus ausschlaggebend. Hier kommt es auf das jeweilige Setup an: Ein Amazon FBA-Händler hat in der Regel allein durch Lagerware schnell in 15 bis 20 Staaten Nexus, ein Ebay-Händler mit eigenem Fulfillment hingegen anfänglich wohl nur in seinem Heimatstaat. Hinzu kommen in beiden Fällen, bei steigenden Verkaufszahlen und -umsätzen, mehr oder weniger rasch weitere Staaten, in denen Lieferschwellen überschritten werden und Economic Nexus ausgelöst wird.

Die Finanzbehörden des Staates Kalifornien stellen die Plichten der Online-Händler beispielsweise wie folgt dar:

„A marketplace seller is generally required to be registered with the CDTFA if they make direct sales of tangible merchandise to California customers that are not facilitated through a marketplace or are a retailer engaged in business in this state because they have a sufficient physical presence in this state or an economic nexus with California”

(Quelle: California Department of Tax and Fee Administration, http://www.cdtfa.ca.gov/industry/MPFAct.htm)

Der Wortlaut in den Steuergesetzen anderer Staaten ist ähnlich. Die meisten Staaten bestehen also, sofern ein Nexus vorliegt, nach wie vor auf Registrierungen und Meldungen seitens der Händler, auch wenn die Steuer von Marketplace Facilitator abgewickelt wird. Andernfalls drohen Strafen für verpasste Meldungen, die zum Teil nicht unerheblich ausfallen können.

In den zu registrierenden Staaten wird dabei die Anzahl der abzugebenden Meldungen tendenziell eher zurückgehen, da die Steuerschuld der Händler (als Einstufungskriterium für den Abgabe-Turnus) durch die Marketplace Collection sinkt. Letztendlich könnte es in den meisten Staaten bei ein bis zwei Meldungen pro Jahr bleiben. Connecticut hat dies z.B. bereits bestätigt, dort wird zukünftig nur eine Meldung pro Jahr von Händlern mit Nexus erwartet, die ausschließlich über Marketplace Facilitator verkaufen.

Einige Staaten, wie z.B. Virginia, verzichten bereits ganz auf Registrierungen und Meldungen, sofern Händler nur über Marketplace Facilitator verkaufen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern andere Staaten ihre Gesetze entsprechend anpassen werden. Solange dies aber nicht geschieht, sind die Marketplace Facilitator Gesetze für Händler nach wir vor kein Freifahrtschein in punkto Sales Tax, sondern stellen allenfalls eine Vereinfachung dar.

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