5 Irrtümer über den US-Markteintritt im Online-Handel und was deutsche Händler wirklich wissen müssen

5 Irrtümer über den US-Markteintritt im Online-Handel und was deutsche Händler wirklich wissen müssen

Ohne US-Gesellschaft geht nichts? Sales Tax ist ein Albtraum? Und in den USA droht an jeder Ecke eine Klage?

Rund um den US-Markteintritt halten sich auch im E-Commerce einige hartnäckige Mythen. Doch längst nicht alles, was kompliziert klingt, ist es auch. Wer sich von falschen Annahmen leiten lässt, übersieht möglicherweise attraktive Chancen oder schafft sich unnötige Hürden.

Wir nehmen fünf typische Irrtümer unter die Lupe und zeigen, was wirklich dahintersteckt.

Irrtum 1: „Ohne US-Gesellschaft kann ich in den USA nicht verkaufen.“

Falsch. Eine eigene US-Gesellschaft ist für den Start nicht grundsätzlich erforderlich.

Deutsche Unternehmen können ihre Produkte häufig auch über ihre bestehende Gesellschaft in den USA vertreiben, beispielsweise über Amazon.com, Walmart, Ebay oder Etsy, aber auch über den eigenen Online Shop.

Eine US-Gesellschaft kann dennoch sinnvoll sein, etwa wenn Unternehmen mit amerikanischen B2B-Kunden zusammenarbeiten, Mitarbeiter einstellen oder langfristig eine eigene Präsenz aufbauen möchten. Auch die Themen Haftung, Buchhaltung und Steuern lassen sich mit einer US-Firma sauberer von der deutschen Gesellschaft trennen. Allerdings entstehen dadurch zusätzliche Kosten und Pflichten für Buchhaltung, Steuern und Administration.

Ob eine US-Gesellschaft sinnvoll ist, hängt vom Geschäftsmodell und der langfristigen Strategie ab – nicht allein vom Wunsch, in den USA zu verkaufen.

Irrtum 2: „Sales Tax? Bei 50 Bundesstaaten blickt doch keiner durch!“

Falsch. Das US-Steuersystem ist komplex – aber beherrschbar.

Anders als in Deutschland gibt es keine einheitliche Umsatzsteuer. Sales Tax kann auf Ebene der Bundesstaaten und lokaler Gebietskörperschaften erhoben werden. Entscheidend ist der sogenannte Nexus: Eine steuerlich relevante Verbindung zu einem Bundesstaat, die beispielsweise durch Mitarbeiter, Lagerbestände oder bestimmte Umsatzschwellen entstehen kann. Gerade bei der Nutzung von 3PLs oder Amazon FBA.

Bei Verkäufen über Marktplätze wie z.B. Amazon oder Walmart übernimmt der Marktplatz aufgrund der Marketplace Facilitator Laws grundsätzlich die Erhebung und Abführung der Sales Tax. In einigen Staaten können jedoch weiterhin Registrierungs- oder Meldepflichten bestehen. Verkaufen Sie über den eigenen Webshop, sind Sie in der Regel selbst für die Erhebung und Abführung der Sales Tax verantwortlich. Entscheidend ist, die tatsächlich relevanten Steuerpflichten frühzeitig zu kennen und zuverlässig zu erfüllen.

Hier lesen Sie mehr zum Thema “US-Sales Tax verstehen“.

Irrtum 3: „In den USA wird man wegen jeder Kleinigkeit verklagt.“

Falsch. Spektakuläre Schadensersatzprozesse prägen das Bild des amerikanischen Rechtssystems, sie spiegeln aber nicht automatisch das individuelle Risiko eines Unternehmens wider.

Gerade beim Verkauf physischer Produkte sollten Unternehmen Haftungsfragen dennoch ernst nehmen. Amerikanische Sicherheitsstandards, Zertifizierungen und Kennzeichnungspflichten können sich von europäischen Anforderungen unterscheiden. Auch der Versicherungsschutz sollte geprüft werden: Amazon verlangt von Sellern ab bestimmen Umsätzen einen Versicherungsnachweis und eine deutsche Produkthaftpflichtversicherung deckt den US-Markt nicht zwangsläufig mit ab. Eine geeignete Gesellschaftsstruktur mit einer US-Tochterfirma kann helfen, bestimmte Risiken zu begrenzen, bietet jedoch keinen pauschalen Haftungsschutz.

Statt sich von möglichen Klagen abschrecken zu lassen, sollten Unternehmen ihre konkreten Risiken kennen und sich entsprechend absichern.

Irrtum 4: „Der US-Markt ist nur etwas für große Unternehmen mit hohen Budgets.“

Falsch. Ein großer Absatzmarkt erfordert nicht automatisch ein großes Unternehmen.

Mit rund 342 Millionen Einwohnern bieten die USA auch mittelständischen Unternehmen attraktive Wachstumschancen. Gerade spezialisierte Anbieter können profitieren, da selbst Nischenprodukte auf eine große potenzielle Zielgruppe treffen. Dank Online-Marktplätzen, Fulfillment-Dienstleistern und spezialisierten Partnern ist ein schrittweiser Markteintritt möglich – ohne sofort eigene Büros, Lager oder Mitarbeiter vor Ort aufzubauen. Natürlich bleiben Investitionen in Marktanalyse, Logistik, Marketing und Compliance notwendig.

Nicht die Unternehmensgröße entscheidet über den Erfolg, sondern ob Produkt, Zielgruppe und Budget zur US-Strategie passen.

Irrtum 5: „Online lässt sich der US-Markt erst einmal risikofrei testen.“

Falsch. Ein Online-Shop oder ein Amazon-Account ist schnell eingerichtet und erleichtert den Einstieg. Eine sorgfältige Vorbereitung ersetzt er nicht.

Denn auch ein Test im Kleinen wirft wichtige Fragen auf:

  • Erfüllen die Produkte die amerikanischen Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften?
  • Welche Anforderungen gelten für Import, Zoll und Logistik?
  • Besteht ausreichender Versicherungsschutz?
  • Welche steuerlichen Pflichten entstehen?
  • Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für Fulfillment, Retouren und Werbung?

Hinzu kommt: Ein Produkt, das in Deutschland erfolgreich ist, verkauft sich nicht automatisch genauso gut in den USA. Wettbewerb, Preisvorstellungen und Kundenerwartungen können sich deutlich unterscheiden. Amazon, Walmart, Shopify und Co. sind Vertriebskanäle – keine vollständige Markteintrittsstrategie.

Fazit: Gute Vorbereitung statt falscher Annahmen

Viele vermeintliche Hürden beim US-Markteintritt lassen sich mit der richtigen Vorbereitung bewältigen. Entscheidend ist, die tatsächlichen Anforderungen des eigenen Geschäftsmodells zu kennen und frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. ALTON begleitet europäische Unternehmen seit 2005 beim Eintritt in den US-Markt – von der Gesellschaftsgründung über Sales Tax und Administration bis hin zur Einbindung spezialisierter Partner.

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